Abrechnung
Einfach und schnell
Alle Unternehmen, die angestellte Mitarbeiter haben, müssen sich um das Thema Arbeitssicherheit kümmern. Das betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe, sobald sie mindestens einen mitarbeitenden Familienangehörigen (MiFa), Auszubildenden oder sonstigen Angestellten haben.
Der Betriebsinhaber kann sich im sogenannten „Unternehmermodell“ selbst um die notwendigen Schritte kümmern und z.B. Gefährdungsbeurteilungen erstellen und Unterweisungen durchführen. Dafür muss der Landwirt im Vorfeld einen mehrtägigen Lehrgang bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft absolvieren. Es ist aber auch möglich, den kompletten Bereich Arbeitssicherheit an eine externe Fachkraft zu übergeben, die alle notwendigen Aufgaben übernimmt.
Zusammen mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinenringe (KBM) unterstützen wir unsere Mitglieder im Bereich Arbeitssicherheit und können die Betreuung entweder komplett übernehmen oder nur bei Bedarf Hilfestellungen geben.
Tel.: 08131/3347024
thomas(noagerl)brandmair(wolpertinger)mr-amperland(noagerl)de
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