Düngebedarfsermittlung & Stoffstrombilanz
Die Novellierung der Düngeverordnung hat viele Neuerungen gebracht, unter anderem sind jetzt umfangreiche Berechnungen notwendig. Nahezu alle landwirtschaftlichen Betriebe dürften von der Düngebedarfsermittlung betroffen sein und ein wachsender Anteil auch von der Stoffstrombilanz. Hinzu kommen die Berechnung der 170 kg N Grenze und die Lagerraumberechnung. Dafür ist die Grundlage ein umfassendes Fachwissen über die Düngeverordnung und die dazugehörigen Verordnungen.
Wir helfen Ihnen sowohl bei allgemeinen Fragen zur Düngeverordnung als auch beim Erstellen von allen notwendigen Berechnungen. Für die Erfüllung der Dokumentationspflichten stellen wir Ihnen unter Downloads Vorlagen zur Verfügung.
Nährstoffbörse
In der MR-Nährstoffbörse können Sie angeben, ob Sie Gülle aufnehmen oder abgeben wollen. Außerdem kann Lagerplatz angeboten und gesucht werden. Andere Maschinenringmitglieder (auch von anderen Landkreisen) können die Inserate anschauen und sich bei Bedarf melden. Das Inserat können auch wir für Sie aufgeben. Zur Nährstoffbörse auf dem MR-Portal gelangen Sie hier.
Gülleuntersuchungen
Als Maschinenringmitglied bekommen Sie bei der Firma Uphoff Lab Sonderkonditionen für die Untersuchung von Gülle, Gärrest und Festmist. Probebehälter können bei uns in der Geschäftsstelle abgeholt werden.