Kurzurlaub für Angehörige wird gefördert!

Kurzurlaub für Angehörige wird gefördert!

Auch pflegende Angehörige benötigen gelegentlich eine Auszeit (z.B. einen freien Nachmittag) oder sind krank und können sich deshalb vorübergehend nicht um die Pflege kümmern.

Die gesetzlich geregelte Verhinderungspflege stellt in diesem Fall die pflegerische Versorgung der pflegebedürftigen Personen sicher:

  • Entlastung der pflegenden Angehörigen durch eine qualifizierte Dorfhelferin
  • Kostenübernahme durch die jeweilige Pflegekasse (bis zu 1.550 € pro Kalenderjahr)
  • Tage- oder stundenweise Inanspruchnahme
  • bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr

Wir beraten Sie gerne! Entlasten Sie sich durch regelmäßige Auszeiten und nehmen Sie Verhinderungspflege in Anspruch.
Fragen Sie einfach in unserer Geschäftsstelle nach einer Dorfhelferin!


Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Dann melden Sie sich bei uns, wir sind für unsere Mitglieder da!